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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die
Fa. Südafrika–Spezialist tritt als Vermittler zwischen folgenden
südafrikanischen Zahnärzten in Kapstadt
und dem Patienten auf:
1.
Dr. Dieter A. Klein B.D.S. (Universität Randburg)
2.
Dr. Olaf A. Erlank B.D.S. ( Universität Witwatersrand)
MBA UCT
Als
Repräsentantin für Deutschland, Österreich
und Schweiz vertritt die Fa. Südafrika-Spezialist
Anja Ostermann die Interessen von den genannten Ärzten.
Voraussetzungen
für einen OP-Termin durch die Fa. Südafrika-Spezialist
Anja Ostermann sind:
-
Voruntersuchung bei einem Zahnarzt in Deutschland,
der Sie untersucht und mit Ihnen bespricht, welche
Behandlung gemacht werden soll. Der Kostenvoranschlag
muss Südafrika-Spezialist Anja Ostermann zur
Verfügung gestellt werden, um ihn an den Zahnarzt
in Kapstadt weiterzuleiten. Daraufhin erhalten Sie
ein Kostenangebot des Zahnarztes in Kapstadt. Danach
senden Sie uns das Antragsformular.
-
Mit dem Eingang des Antragsformulars – Vertrag
nach den anerkannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) sowie der schriftlichen Bestätigung durch
Südafrika-Spezialist Anja Ostermann kommt der
Vermittlungsvertrag zustande.
- Der
Zahnarzttermin wird vor der Einsendung des unterschriebenen
Antrags und der Bestätigung zwischen der Fa.
Südafrika-Spezialist Anja Ostermann und dem
Patienten abgestimmt.
- Nach
Eingang des ausgefüllten und unterschriebenen
Antragformulars der (AGB) bekommen Sie von uns eine
schriftliche Terminbestätigung, sowie die notwendigen
Reiseinformationen.
- Die
Bezahlung der pauschalen Vermittlungsgebühr
von 100 Euro (bzw. 50 Euro bei zahnärztlichen
Behandlungen unter R 1500) auf die Bankverbindung
Südafrika-Spezialist Anja Ostermann Konto 1512600294,
BLZ 30020900 bei der Citibank Düsseldorf erfolgt
bis spätestens 4 Wochen vor vereinbartem Zahnarzttermin.
Die Zahnarztkosten zahlen Sie nach der Behandlung
vor Ort direkt an den behandelnden Arzt.
-
Kann der vereinbarte Arzttermin vom Patienten nicht
eingehalten werden, suchen wir gemeinsam innerhalb
eines Jahres nach einem Ausweichtermin. Die bereits
geleistete Vermittlungspauschale wird solange einbehalten.
Kann oder will der Kunde innerhalb dieses Jahres
keinen anderen Termin vereinbaren oder bleibt er
vom vereinbarten OP-Termin fern, so wird die Vermittlungsgebühr
als Stornogebühr einbehalten. Weitere Kosten
kommen nicht auf ihn zu.
-
Sollte sich bei der zahnärztlichen Untersuchung
in Südafrika heraus stellen, dass der gewünschte
Eingriff aus medizinischen Gründen nicht möglich
ist, ist die Fa. Südafrika-Spezialist Anja
Ostermann nicht für den finanziellen Reiseaufwand
und die Vermittlungsgebühr haftbar zu machen,
da wir ausdrücklich auf eine Voruntersuchung
hingewiesen haben.
- Sollte
aus unvorhersehbaren Gründen von Seiten des
Arztes eine Behandlung zu dem vereinbarten Termin
nicht möglich sein, erstatten wir dem Patienten
die Vermittlungsgebühr in voller Höhe
zurück, es sei denn, es wird ein Ausweichtermin
oder eine andere beidseitig zufrieden stellende
Lösung gefunden.
Unsere
Auswahl von Partnern in Südafrika ist handverlesen
und wir haben die hohe Qualität durch eigene
Erfahrung persönlich festgestellt und für
hochwertig erachtet. Trotzdem muss folgendes
beachtet werden: Da die Fa. Südafrika-Spezialist
Anja Ostermann nur als Vermittler zwischen dem Patienten
und den Ärzten in Südafrika auftritt, haftet
die Vermittlerin nur für Leistungen aus dem Vermittlungsvertrag.
Für medizinische Leistungen sowie für Leistungen
der Mietwagenfirmen, Hotelbetreiber und Tour-Operator
ist eine Haftung der Fa. Südafrika-Spezialist
Anja Ostermann ausgeschlossen, da diese Leistungen
ausschließlich mit Dritten zustande kommen.
Mündliche
Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen
und Ergänzungen bedürfen der Schriftform
und müssen wechselseitig bestätigt werden.
Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam
oder nicht durchführbar sein oder werden, so
werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages
davon nicht betroffen. Die Vertragsschließenden
sind verpflichtet, in einem solchen Fall ggf. die
unwirksame Bestimmung entsprechend dem Sinne dieses
Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen durch eine
andere zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck,
soweit dies möglich ist, in rechtlich zulässiger
Weise erreicht werden kann. Das gleiche gilt für
den Fall, dass die erforderliche Regelung einiger
Punkte übersehen worden ist.
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