Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Fa. Südafrika–Spezialist tritt als Vermittler zwischen folgenden südafrikanischen Zahnärzten in Kapstadt und dem Patienten auf:

1. Dr. Dieter A. Klein B.D.S. (Universität Randburg)

2. Dr. Olaf A. Erlank B.D.S. ( Universität Witwatersrand) MBA UCT

Als Repräsentantin für Deutschland, Österreich und Schweiz vertritt die Fa. Südafrika-Spezialist Anja Ostermann die Interessen von den genannten Ärzten.

Voraussetzungen für einen OP-Termin durch die Fa. Südafrika-Spezialist
Anja Ostermann sind:

  1. Voruntersuchung bei einem Zahnarzt in Deutschland, der Sie untersucht und mit Ihnen bespricht, welche Behandlung gemacht werden soll. Der Kostenvoranschlag muss Südafrika-Spezialist Anja Ostermann zur Verfügung gestellt werden, um ihn an den Zahnarzt in Kapstadt weiterzuleiten. Daraufhin erhalten Sie ein Kostenangebot des Zahnarztes in Kapstadt. Danach senden Sie uns das Antragsformular.
  2. Mit dem Eingang des Antragsformulars – Vertrag nach den anerkannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der schriftlichen Bestätigung durch Südafrika-Spezialist Anja Ostermann kommt der Vermittlungsvertrag zustande.
  3. Der Zahnarzttermin wird vor der Einsendung des unterschriebenen Antrags und der Bestätigung zwischen der Fa. Südafrika-Spezialist Anja Ostermann und dem Patienten abgestimmt.
  4. Nach Eingang des ausgefüllten und unterschriebenen Antragformulars der (AGB) bekommen Sie von uns eine schriftliche Terminbestätigung, sowie die notwendigen Reiseinformationen.
  5. Die Bezahlung der pauschalen Vermittlungsgebühr von 100 Euro (bzw. 50 Euro bei zahnärztlichen Behandlungen unter R 1500) auf die Bankverbindung Südafrika-Spezialist Anja Ostermann Konto 1512600294, BLZ 30020900 bei der Citibank Düsseldorf erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor vereinbartem Zahnarzttermin. Die Zahnarztkosten zahlen Sie nach der Behandlung vor Ort direkt an den behandelnden Arzt.
  6. Kann der vereinbarte Arzttermin vom Patienten nicht eingehalten werden, suchen wir gemeinsam innerhalb eines Jahres nach einem Ausweichtermin. Die bereits geleistete Vermittlungspauschale wird solange einbehalten. Kann oder will der Kunde innerhalb dieses Jahres keinen anderen Termin vereinbaren oder bleibt er vom vereinbarten OP-Termin fern, so wird die Vermittlungsgebühr als Stornogebühr einbehalten. Weitere Kosten kommen nicht auf ihn zu.
  7. Sollte sich bei der zahnärztlichen Untersuchung in Südafrika heraus stellen, dass der gewünschte Eingriff aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, ist die Fa. Südafrika-Spezialist Anja Ostermann nicht für den finanziellen Reiseaufwand und die Vermittlungsgebühr haftbar zu machen, da wir ausdrücklich auf eine Voruntersuchung hingewiesen haben.
  8. Sollte aus unvorhersehbaren Gründen von Seiten des Arztes eine Behandlung zu dem vereinbarten Termin nicht möglich sein, erstatten wir dem Patienten die Vermittlungsgebühr in voller Höhe zurück, es sei denn, es wird ein Ausweichtermin oder eine andere beidseitig zufrieden stellende Lösung gefunden.

Unsere Auswahl von Partnern in Südafrika ist handverlesen und wir haben die hohe Qualität durch eigene Erfahrung persönlich festgestellt und für hochwertig erachtet. Trotzdem muss folgendes beachtet werden: Da die Fa. Südafrika-Spezialist Anja Ostermann nur als Vermittler zwischen dem Patienten und den Ärzten in Südafrika auftritt, haftet die Vermittlerin nur für Leistungen aus dem Vermittlungsvertrag. Für medizinische Leistungen sowie für Leistungen der Mietwagenfirmen, Hotelbetreiber und Tour-Operator ist eine Haftung der Fa. Südafrika-Spezialist Anja Ostermann ausgeschlossen, da diese Leistungen ausschließlich mit Dritten zustande kommen.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und müssen wechselseitig bestätigt werden. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragsschließenden sind verpflichtet, in einem solchen Fall ggf. die unwirksame Bestimmung entsprechend dem Sinne dieses Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen durch eine andere zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck, soweit dies möglich ist, in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Das gleiche gilt für den Fall, dass die erforderliche Regelung einiger Punkte übersehen worden ist.

 
 


Formular zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertrag Südafrika - Spezialist Anja Ostermann Zahnbehandlung Kapstadt

Name: Vorname:

Geburtsdatum: Strasse:

PLZ / Ort: -

Telefon: Fax: Mobil:


Anstehende Behandlung:
(wie durch Kostenangebot bestätigt)

Ich reise allein______________ Ich reise mit Personen Begleitung

Deutschsprachig Begleitung erwünscht ja ___ nein

ab Flughafen und zu allen Arztterminen ja ___ nein

oder nur zum ersten und zweiten Arzt- und O.P.-Termin ja

Sonstiges:

Datum, Ankunftszeit und Flugnummer zwecks Abholung:

Dauer des Aufenthaltes in Südafrika:

Bitte machen Sie mir Angebote zu:
(bitte ankreuzen und das entsprechendes Formular über den Link auswählen)

________________ Mietwagen ___ Unterkünften ___ Rundreisen

Wichtig: OP-Termin kann nur garantiert werden, wenn die Vermittlungsgebühr spätestens 4 Wochen vor vereinbartem OP-Termin überwiesen ist, da sonst der Termin ggf. für weitere ernsthafte Interessenten wahrgenommen wird. Mit dem Senden dieses Formulars erklären Sie sich mit den allgemeinen Geschäftbedingungen der Firma Südafrika - Spezialist Anja Ostermann einverstanden und erteilen einen Auftrag.

mailto:mail@suedafrika-spezialist.de?subject=Anfrage Zahnbehandlung