Formular zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertrag Südafrika - Spezialist Anja Ostermann Augen-Lasik Kapstadt

Sie können uns auch eine formlose Mail mit Ihren Fragen schicken: mail @suedafrika-spezialist.de

Name: Vorname:

Geburtsdatum: Strasse:

PLZ / Ort: -

Telefon: Fax: Mobil:

Sehschwäche laut aktueller Untersuchung vom Augenarzt (bitte erfragen)

__________Kurzsichtig R- L- Dioptrien

__________Weitsichtig R+ L+ Dioptrien

Hornhautverkrümmung R L Dioptrien

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein ungefähres Kostenangebot zu Ihrem speziellen Fall.

Ich reise allein______________ Ich reise mit Personen Begleitung

Deutschsprachig Begleitung erwünscht ja ___ nein

ab Flughafen und zu allen Arztterminen ja ___ nein

oder nur zum ersten und zweiten Arzt- und O.P.-Termin ja

Sonstiges:

Datum, Ankunftszeit und Flugnummer zwecks Abholung:

Dauer des Aufenthaltes in Südafrika:

Bitte machen Sie mir Angebote zu:
(bitte ankreuzen und das entsprechendes Formular über den Link auswählen)

________________ Mietwagen ___ Unterkünften ___ Rundreisen

Wichtig: OP-Termin kann nur garantiert werden, wenn die Vermittlungsgebühr spätestens 4 Wochen vor vereinbartem OP-Termin überwiesen ist, da sonst der Termin ggf. für weitere ernsthafte Interessenten wahrgenommen wird. Mit dem Senden dieses Formulars erklären Sie sich mit den allgemeinen Geschäftbedingungen der Firma Südafrika - Spezialist Anja Ostermann einverstanden und erteilen einen Auftrag.

mailto:mail@suedafrika-spezialist.de?subject=Anfrage Lasik 

Preise für Augen-Lasik der kooperierenden Augenärzte in Kapstadt
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )

  1. Dr. Johann Slazus MBChB, MMed, FCS(SA), Augenspezialist an der privaten Augenklinik Cape Eye Hospital, Bellville mit eigener Praxis in Panorama (Kapstadt) und Stellenbosch.
                                                                                                                                               ZAR 12.000,-


  2. Dr. Peter Steven MBChB, MMed, FRC, Augenspezialist an der privaten Augenklinik Cape Eye Centre, Claremont mit Gemeinschaftspraxis in Kenilworth (Kapstadt).
                                                                                                                                               ZAR 12.000,-


  3. Dr. John C. Hill MB BS, DO, FRCS, FRC, MD Augenspezialist mit eigener Klinik in Claremont.
                                                                                                                                               ZAR 12.400,-


  4. Die Preise sind gültig ab 01.11.2003. Alle Preise sind in ZAR = südafrikanischen Rand und vor Ort am Tag der Operation direkt an den Arzt bzw. an das Hospital zu zahlen. Der Preis ist für die Behandlung beider Augen zusammen.

    Eventuell notwendige Nachoperationen sind im ersten Jahr kostenfrei, lediglich eine geringe Gebühr in Höhe von ca. ZAR 250,- können für spezielle Untersuchungen nochmals erhoben werden.

    Im Falle einer notwendigen 2. Operation sind die Mehrkosten, die durch eine zusätzliche Flugreise von Deutschland nach Kapstadt entstehen weder dem Arzt noch der Fa. Südafrika-Spezialist Anja Ostermann anzulasten.

    Trotz Jahrzehnten Erfahrung und modernstem Gerät kann kein seriöser Arzt bei jeder Operation eine 100% Erfolgsquote versprechen.

    Die Mediziner in Südafrika sind gegen Mehrkosten, die durch evtl. nötige Nachoperationen entstehen versichert. Diese Versicherungen tragen allerdings nur die Kosten, die in Südafrika entstehen und zahlen daher lediglich Nachbehandlungen der angeführten Ärzte in Südafrika. Diese werden jedoch ohne aufwendige Prüfung der Notwendigkeit bewilligt !

    Sollte eine Nachoperation nötig sein und der Kunde ist nicht willig oder nicht in der Lage nochmals dafür nach Kapstadt anzureisen, muss er die Kosten in Deutschland selbst zahlen und kann die Ärzte in Südafrika nicht dafür haftbar machen.

    Grundsätzlich sind jedoch sowohl die Fa. Südafrika-Spezialist Anja Ostermann als auch die operierenden Ärzte in Kapstadt äußerst kooperativ und bemüht die Kunden und Patienten zufrieden zu stellen!

    Das Vertrauen in die Ärzte in Kapstadt ist daher absolut berechtigt. Preise für Abhol- und Begleitservice in deutscher Sprache:                                                                    pro Stunde ZAR 200,-
    (zu zahlen an den Begleitservice vor Ort in bar, bis 15 Min. entsprechend zu errechnen)

    Der Begleitservice besteht aus seriösen deutschen oder deutschsprachigen Damen.
    Der Name, die Anschrift, Telefonnummer etc. wird Ihnen mit der Reservierungsbestätigung zugesandt.
    Er holt Sie auf Wunsch z.B. vom Flughafen ab, wenn Sie keinen Mietwagen gebucht haben.
    Er fährt Sie zum Arzt, begleitet Sie ins Behandlungszimmer, um das Gespräch mit dem Arzt zu übersetzen.
    Er fährt Sie ins Hospital und begleitet Sie bis zum O.P.
    Er holt Sie vom O.P. ab und bringt Sie wohlbehalten zum Hotel oder Gästehaus, wenn Sie ohne Begleitung sind.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Die Fa. Südafrika–Spezialist Anja Ostermann,
    tritt als Vermittler zwischen folgenden südafrikanischen Augenärzten in Kapstadt und dem Patienten auf:

    1. Dr. Johann Slazus MBChB, MMed, FCS(SA), Augenspezialist an der privaten Augenklinik Cape Eye Hospital, Bellville mit eigener Praxis in Panorama (Kapstadt) und Stellenbosch.


    2. Dr. Peter Steven MBChB, MMed, FRC, Augenspezialist an der privaten Augenklinik Cape Eye Centre, Claremont mit Gemeinschaftspraxis in Kenilworth (Kapstadt).

    3. Dr. John C. Hill MB BS, DO, FRCS, FRC, MD Augenspezialist mit eigener Klinik in Claremont.

    Als Repräsentantin für Deutschland, Österreich und Schweiz vertritt die Fa. Südafrika-Spezialist Anja Ostermann die Interessen von den genannten Ärzten.
    Voraussetzungen für einen OP-Termin durch die Fa. Südafrika-Spezialist Anja Ostermann sind:

    1. Voruntersuchung bei einem Lasik-erfahrenen Augenspezialisten in Deutschland, der erklärt, dass Ihre Augen für die Lasik-Methode geeignet sind. Aktuelle Sehschwäche ist zu ermitteln und auf die Anmeldung zu schreiben. Die Sehstärke sollte sich in den letzten Jahren nicht mehr verändert haben. Detailuntersuchungen werden vor Ort durchgeführt.
    2. Mit dem Eingang des Antragsformulars – Vertrag nach den anerkannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der schriftlichen Bestätigung durch Südafrika-Spezialist Anja Ostermann kommt der Vermittlungsvertrag zustande.
    3. Der OP-Termin wird vor der Einsendung des unterschriebenen Antrags und der Bestätigung zwischen der Fa. Südafrika-Spezialist Anja Ostermann und dem Patienten abgestimmt.
    4. Nach Eingang des ausgefüllten und unterschriebenen Antragformulars der (AGB) bekommen Sie von uns eine schriftliche Terminbestätigung, sowie die notwendigen Reiseinformationen.
    5. Die Bezahlung der pauschalen Vermittlungsgebühr von Euro 250 auf die Bankverbindung Südafrika-Spezialist Anja Ostermann Konto 1512600294, BLZ 30020900 bei der Citibank Düsseldorf erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor vereinbartem OP-Termin. Die angegebenen OP-Kosten zahlen Sie am Tag der OP einmalig vor Ort direkt an den behandelnden Arzt bzw. die Klinik.
    6. Kann der vereinbarte OP-Termin vom Patienten nicht eingehalten werden, suchen wir gemeinsam innerhalb eines Jahres nach einem Ausweichtermin. Die bereits geleistete Vermittlungspauschale wird solange einbehalten. Kann oder will der Kunde innerhalb diese Jahres keinen anderen Termin vereinbaren oder bleibt er vom vereinbarten OP-Termin fern, so wird die Vermittlungsgebühr als Stornogebühr einbehalten. Weitere Kosten kommen nicht auf ihn zu.
    7. Sollte sich bei der ärztlichen Untersuchung in Südafrika heraus stellen, dass der gewünschte Eingriff aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, ist die Fa. Südafrika-Spezialist Anja Ostermann nicht für den finanziellen Reiseaufwand und die Vermittlungsgebühr haftbar zu machen, da wir ausdrücklich auf eine Voruntersuchung hingewiesen haben.
    8. Sollte aus unvorhersehbaren Gründen von Seiten des Arztes oder der Klinik eine Operation zu dem vereinbarten OP-Termin nicht möglich sein, erstatten wir dem Patienten die Vermittlungsgebühr in voller Höhe zurück, es sei denn, es wird ein Ausweichtermin oder eine andere beidseitig zufrieden stellende Lösung gefunden.

    Unsere Auswahl von Partnern in Südafrika ist handverlesen und wir haben die hohe Qualität durch eigene Erfahrung persönlich festgestellt und für hochwertig erachtet. Trotzdem muss folgendes beachtet werden: Da die Fa. Südafrika-Spezialist Anja Ostermann nur als Vermittler zwischen dem Patienten und den Ärzten und Kliniken in Südafrika auftritt, haftet der Vermittler nur für Leistungen aus dem Vermittlungsvertrag. Für medizinische Leistungen sowie für Leistungen der Mietwagenfirmen, Hotelbetreiber und Tour-Operator ist eine Haftung der Fa. Südafrika-Spezialist Anja Ostermann ausgeschlossen, da diese Leistungen ausschließlich mit Dritten zustande kommen.

    Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und müssen wechselseitig bestätigt werden. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragsschließenden sind verpflichtet, in einem solchen Fall ggf. die unwirksame Bestimmung entsprechend dem Sinne dieses Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen durch eine andere zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck, soweit dies möglich ist, in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Das gleiche gilt für den Fall, dass die erforderliche Regelung einiger Punkte übersehen worden ist.



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